Hinzmann & Baudrexl
Pflege mit Leidenschaft
Die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Patienten sind uns wichtig. Pflege von der “Stange” gibt es bei uns nicht. Der Patient als Ganzes steht immer im Mittelpunkt, wird als Person ernst genommen, verstanden und umsorgt. Zum Wohle unserer Patienten arbeiten wir hervorragend mit Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Leistungsbringern im Gesundheitswesen zusammen. Wir sind langjährige Vertragspartner aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Für unsere Patienten sind wir rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr da.
Wir legen sehr großen Wert auf:
- Freundlichkeit
- Höflichkeit
- Zuverlässigkeit
- Sauberkeit
- Diskretion
- Zufriedenheit
Neuigkeiten
Unsere Geschichte
Im Jahr 1995 haben wir, Susanne Hinzmann und Ina Baudrexl, den Häuslichen Pflegedienst Hinzmann & Baudrexl GbR gegründet.
Seit Beginn des Jahres 2012 führen wir den Pflegedienst in der Rechtsform einer GmbH weiter.
Kompetenz, Freundlichkeit, Höflichkeit und Zuverlässigkeit sind unsere Markenzeichen. Das zeichnet uns aus und darauf sind wir stolz. Auch unsere Kunden/Patienten und deren Angehörige loben uns für diese Stärken. Als verlässlicher Partner bieten wir pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien Sicherheit und schaffen so eine hohe Zufriedenheit bei unseren Kunden.
Ein großer Anteil unserer Patienten wird bereits seit vielen Jahren von uns gepflegt und betreut. Viele Patienten sind aufgrund von Empfehlungen zufriedener Kunden zu uns gekommen. Das ist ein Hinweis, dass unsere Qualität hoch ist und da ankommt, wo sie hingehört – bei unseren Patienten.
Wir leiten unser großartiges Team
Hinzmann & Baudrexl Häusliche Pflege
Glauben Sie, dass sich ein Lächeln lohnt?
Sachleistungen oder Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige monatlich in Höhe ihres jeweiligen Pflegegrads beanspruchen, wenn sie sich durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause pflegen und betreuen lassen. Diese Sachleistungen zur Vergütung seiner Dienstleistungen rechnet der Pflegedienst dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der häuslichen Pflege. Für die Inanspruchnahme der unten aufgeführten Leistungen sind wir mit unserem erfahrenen Team für Sie da.
- Körperpflege
- Hilfebeim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Baden und Duschen
- Inkontinenzversorgung, Kontinenztraining
- Lagern und Betten
- Transfer
- Prophylaxen
- Beratung zur Sturzprophylaxe und Dekubitusprophylaxe
- Beratung zur Exsikkoseprophylaxe
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenernährung
Sachleistungen oder Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige monatlich in Höhe ihres jeweiligen Pflegegrads beanspruchen, wenn sie sich durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause pflegen und betreuen lassen. Diese Sachleistungen zur Vergütung seiner Dienstleistungen rechnet der Pflegedienst dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen können Pflegebedürftige beziehen, wenn sie sowohl von Angehörigen oder Freunden als auch von einem professionellen Pflegedienst bzw. in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung versorgt werden und zu Hause leben. Wenn also bspw. nur 20 Prozent der Pflegesachleistungen des ambulanten Dienstes z. B. für medizinische Behandlungspflege benötigt werden, weil Grundpflege und Haushaltsführung durch Freunde und Angehörige erledigt werden, erhält der Pflegebedürftige noch 80 Prozent Pflegegeld.
Haben z. B. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft, können Sie bis zu 40 Prozent des Anspruchs auf Pflegesachleistungen alternativ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45 b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ausgeben. Dies sind z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung, Betreuung bei Demenz o. ä. Die Voraussetzung ist, dass der Anbieter dieser Dienstleistungen dafür von der Pflegekasse zugelassen ist. Dies sollten Sie als pflegender Angehöriger im Vorfeld überprüfen.
Medizinische Pflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch ist in § 37 Abs. 1 SGB V gesetzlich verankert und ist keine freiwillige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Sie wird als Sachleistung erbracht. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit den Leistungen der häuslichen Pflege, die zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung gehören „Pflegeleistungen nachdem SGB XI“.
Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Voraussetzung für eine ärztliche Verordnung ist, dass die nötigen Verrichtungen nicht vom Patienten selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Für die Verordnung füllt der Arzt einen Vordruck aus, der zur Genehmigung der Krankenkasse vorgelegt wird. Häusliche Krankenpflege wird zunächst für längstens 14 Tage verordnet. Die Folgeverordnung wird dann in der Regel für ein Quartal oder einen längeren Zeitraum ausgestellt.
- Blutdruckmessungen
- Blutdruckmessungen
- Injektionen i.m. und s.c.
- Medikamentenverabreichung und -überwachung
- Blutzuckermessungen
- An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheterwechsel und -pflege
- Stomaversorgung (med. indiziert begründet)
- Tracheostomaversorgung
- Kompressionsverband
- Wundversorgung (Anlegen und Wechseln von Verbänden)
- Dekubitusversorgung
- Infusionstherapie über Port
- Parenteerale Ernährung (Portversorgung)
- Professionelles Wundmanagement nach nationalen Expertenstandards
- Bestmögliche Versorung der Patienten durch optimale Arbeitsabläufe
- Zusammnearbeit mit externen Wundspezialisten
Wir bieten folgende Leistungen an:
- Erstgespräch zur Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs
- Leistung von Verhinderungspflege in der häuslichen Umgebung
- Entlastungsleistungen § 45 SGB XI
- Stundenweise Verhinderungspflege
- Demenzbetreuung
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Apothekengänge
- Vermittlung von Hausnotrufsystemen
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln (Essen auf Rädern, Fußpflege etc.)
- Vermittlung von weiteren therapeutischen Maßnahmen (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie)
- Reinigen der Wohnung
- Wäschepflege
- Einkäufe
AUSBILDUNG
Berufsbild Altenpfleger(in) – ein Beruf mit Zukunft und Herz. „Millionen Menschen brauchen Dich und keine künstliche Intelligenz, um im Alter selbstbestimmt Leben zu können”. Gute Gründe für eine Altenpflegeausbildung:
Zukunftssicher
Verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeiten
Arbeit direkt am Menschen
Dankbarkeit und ein Lächeln als Feedback
Flexibles Arbeiten selbstständig und auch im Team
Weiterbildungsmöglichkeiten
WIR SUCHEN
Für die optimale Betreuung unserer Kunden erweitern wir ständig unser dynamisches Team und suchen (w/m/d):
Pflegefachkräfte (zweijährig und dreijährig examiniert)
Krankenpflegehelfer(in) (KPH) und Altenpflegehelfer(in) (APH)
Medizinische Fachangestellte(r)/Arzthelfer(in)
Sonstige geeignete Pflegekräfte mit Qualifikation (185 Std. Pflegeseminar, 3 Monate)
Praktikum und einjährige Berufserfahrung in der Pflege
Hauswirtschaftskräfte
WIR BIETEN
Unsere Mitarbeiter sind uns wichtig.
Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
Wertschätzung Ihrer Leistung durch überdurchschnittliche Vergütung
Urlaubs- und Weihnachtsgeld – der Bonus zur richtigen Jahreszeit
Steuerfreie Zuschläge
Betriebliche Altersversorgung
Erholungsurlaub: 34 Tage auf Basis einer 6-Tage Woche
Individuelle und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
Mitgestaltung bei der Dienst- und Urlaubsplanung
Regelmäßige Weiterbildung